Für die Gewässer des ASV Bischofsheim gelten die Festlegungen des Gesetzgebers (s. u.) und die vom Vorstand beschlossenen Bestimmungen.
Grundsätzliche Festlegungen sind in der Gewässerordnung in der aktuellen Fassung vom 1. März 2017 beschrieben, die jedes Vereinsmitglied in gedruckter Form vom Vorstand beziehen kann.
Besondere Festlegungen, die für bestimmte Zeiten oder Anlässe gelten, werden durch Aushang im Schaukasten des Vereins bekanntgegeben. Jeder Angler ist verpflichtet, sich dort zu informieren. So ist beispielsweise bei Arbeitseinsätzen auf dem Vereinsgelände, bekanntgeben über Terminkalender und Schaukasten, das Angeln untersagt.
Beim Fischen am Vereinsgewässer hat jeder Angler mit sich zu führen:
Beim Fischen sind als Zubehöre der Angelausrüstung vorgeschrieben:
Abbildung: Die Gewässerordnung (hier: Seite 1) des ASV 1924 Bischofsheim e.V. (Fassung vom 1. März 2017).
Erhältlich in gedruckter Form vom Vorstand.
FRAGEN ZUR GEWÄSSERORDNUNG?
Abbildung: Das Messer des Anglers sollte eine scharfe Spitze und eine sehr scharfe, möglichst feststehende Klinge besitzen. Zur Vorbereitung gehört es, regelmäßig die Schärfe zu prüfen.
Taschenmesser und Multitools sind sinnvolle Ergänzungen.
Foto: ©by Reiner Makohl
Es gelten die Bestimmungen nach → §2 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung - HFischV):
Fischart
Schonzeit
Mindestmaß
Aal
01.10 - 01.03.
50 cm
Äsche
01.03. - 15.05.
30 cm
Atlantische Forelle
(Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)
01.10. - 31.03.
25 cm
Barbe
-
40
Hecht
01.02. - 15.04.
50
Karpfen
(nur Wildform)
15.03. - 31.05.
45
Moderlieschen
01.05. - 30.06.
-
Nase
15.03. - 30.04
25
Rotfeder
15.03. - 31.05.
20
Schleie
01.05. - 30.06.
25
Zander
-
50
Abbildung: Eine Mini-Zollstock oder ein kleiner Rollmeter gehören in die Tasche des Anglers.
Foto: ©by Reiner Makohl
Die Größe eines Fisches wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
Gesetze und Verordnungen
Für das Angeln an unserem See gelten über unserer Gewässerordnung stehend die Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen:
(gültig bis 31.12.2022)
2. → Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) vom 17. Dezember 2008
(gültig bis 31.12.2024)